Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Immoari
Immoari, Inhaber: Herr Aree MamanWaiblinger Str. 90, 70372 Stuttgart
§ 1 Geltungsbereich und Schriftform
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten von Immoari gegenüber Kunden (Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter).
1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von Immoari schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
2.1 Der Maklervertrag mit Immoari kommt zustande, sobald der Kunde Leistungen von Immoari in Anspruch nimmt, insbesondere
- die Übersendung von Informationen/Exposés,
- die Vereinbarung bzw. Durchführung von Besichtigungen oder
- die Aufnahme von Verhandlungen zu einem von Immoari angebotenen Objekt.
2.2 Die Angebote von Immoari sind freibleibend; Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Angebote sind ausschließlich für den jeweils adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Gibt der Empfänger Informationen unbefugt an Dritte weiter und kommt dadurch ein Vertrag zustande, haftet er in Höhe der vereinbarten Provision.
2.3 Ist dem Empfänger die Abschlussgelegenheit bereits bekannt, hat er dies Immoari unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen ab Zugang des Exposés, unter Angabe der Quelle und geeigneten Nachweisen schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
§ 3 Mitteilungspflicht beim Vertragsabschluss
Kommt ein Vertrag über ein von Immoari angebotenes Objekt zustande, sind alle Vertragsparteien verpflichtet, Immoari unverzüglich zu informieren und die wesentlichen Vertragsbedingungen mitzuteilen (insbesondere Vertragsparteien, Kaufpreis/Miete, wesentliche Nebenabreden).
§ 4 Provision / Courtage
4.1 Kauf (Wohnungen/Einfamilienhäuser, Verbraucher als Käufer)
Für Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten die §§ 656a–656d BGB. Danach kann der Käufer nicht zu mehr als der Hälfte der Maklerkosten verpflichtet werden; eine höhere Überwälzung ist unwirksam. Etwaige Provisionsabreden bedürfen der Textform.
4.2 Miete (Wohnraum)
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG): Grundsätzlich zahlt derjenige die Provision, der Immoari beauftragt hat bzw. in dessen Interesse Immoari überwiegend tätig wird. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
4.3 Gewerbe & sonstige Fälle
Für Gewerbemietverträge und Objektkategorien außerhalb der in 4.1/4.2 genannten Bereiche gilt die jeweils individuell mit Immoari vereinbarte Provision.
4.4 Fälligkeit / Entstehen
Der Provisionsanspruch von Immoari entsteht und wird fällig mit wirksamem Abschluss des Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), wenn dieser durch unsere Tätigkeit zustande kommt oder unsere Nachweistätigkeit hierfür (mit-)ursächlich war; eine Mitursächlichkeit genügt.
4.5 Unterbrechung / Fortführung
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn Vertragsverhandlungen zeitweise ruhen und später – auch durch Dritte – zum Vertrag führen.
4.6 Höhe / Steuer
Die jeweilige Provisionshöhe (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen, dem jeweiligen Exposé bzw. dem Maklervertrag; bei Wohnkauf gemäß 4.1 anteilig.
§ 5 Notartermin / Miet- und Pachtverträge
5.1 Immoari ist berechtigt, beim Notar- bzw. Vertragstermin anwesend zu sein und ein Exemplar der Vertragsurkunde zu erhalten.
5.2 Maklerklauseln im Kaufvertrag: Die Aufnahme deklaratorischer Hinweise auf die Courtage kann zulässig sein; konstitutive Maklerklauseln sind nur in engen Ausnahmefällen angezeigt. Entscheidung und Formulierung obliegen dem Notariat bzw. der Rechtsberatung der Parteien.
§ 6 Doppeltätigkeit
Immoari darf – soweit rechtlich zulässig – für beide Parteien entgeltlich tätig sein. Bei Wohnkauf nach 4.1 erfolgt die Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (hälftige Teilung bzw. spiegelbildliche Vereinbarungen).
§ 7 Haftung / Informationsgrundlagen
7.1 Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter; Immoari übernimmt hierfür keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Exposés sind unverbindliche Vorabinformationen.
7.2 Die Haftung von Immoari ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit
Sämtliche von Immoari erteilten Informationen und Unterlagen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Immoari.
§ 9 Datenschutz (Kurzinformation)
9.1 Immoari verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung und Erfüllung von Makler- und Hauptverträgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung rechtlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie ggf. auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
9.2 Es gelten die Betroffenenrechte nach Art. 15–22 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Details, Empfängerkategorien, Speicherdauer sowie Kontaktdaten des Verantwortlichen und – soweit vorhanden – des Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Immoari.
§ 10 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit Immoari bedürfen der Schrift- bzw. Textform, soweit gesetzlich zulässig. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung gesetzeskonform am nächsten kommt.